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Dezember 2014
EnEV 2014 tritt im Mai in Kraft: Heizkesseltausch prüfen
Mit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), die zum 1. Mai 2014 in Kraft tritt, erhöhen sich nicht nur die Anforderungen für Neubauten. Auch für Besitzer von Öl- und Gasheizungen ergeben sich wichtige Änderungen. Denn künftig müssen veraltete Kessel unter bestimmten Umständen ausgetauscht werden. Darauf weist das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) hin.
Der für Hausbesitzer besonders relevante Punkt der neuen Verordnung betrifft öl- und gasbetriebene Standardheizkessel, die älter als 30 Jahre sind. Entsprechende Anlagen, die vor 1985 installiert wurden, müssen ab 2015 stillgelegt werden. Für nach dem 1. Januar 1985 eingebaute Kessel besteht künftig nach 30 Jahren Laufzeit eine Austauschpflicht. Allerdings sieht die neue EnEV auch Ausnahmeregelungen vor.
Nicht betroffen sind Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die ihr Haus spätestens am 1. Februar 2002 bezogen haben. Erst im Falle eines Eigentümerwechsels ist der neue Besitzer verpflichtet, die alte Heizung innerhalb von zwei Jahren zu ersetzen. Generell von der Verpflichtung ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertgeräte sowie Heizungen mit einer Nennleistung unter 4 kW oder über 400 kW. Dient der Kessel nur zur Warmwassererzeugung, handelt es sich um einen Küchenherd oder ein Einzelraumheizgerät, so ist ebenfalls kein Austausch vorgeschrieben.
Nach Schätzungen des IWO gibt es in Deutschland noch rund 225.000 Öl-Standardheizkessel, die vor 1985 in Betrieb genommen wurden.
Quelle: www.oelheizung.info